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   OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20   

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OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20 (https://dejure.org/2020,34121)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.10.2020 - 3 D 42/20 (https://dejure.org/2020,34121)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 3 D 42/20 (https://dejure.org/2020,34121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; VwGO § 166; UhVorschG § 1 Abs. 3
    Anordnungsgrund; Verhältnis Unterhaltsvorschuss zu Leistungen nach SGB II; Verletzung der Mitwirkungspflicht bei widersprüchlichen Angaben beim UhVorschG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18

    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
    Eine Weigerung der Kindsmutter, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist gegeben, wenn sie es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf deren Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es also an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindsvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindsvaters hätten führen können (VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 35; OVG NRW, Urt. v. 29.Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, juris Rn. 31 ff.).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 2006, BayVBl. 2006, 677 und Beschl. v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361).
  • SG Duisburg, 12.02.2019 - S 49 AS 5042/18

    Gewährung von Leistungen ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v.

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte sind daher auch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vorrangig zur Sicherung des Existenzminimums des unterhaltsberechtigten Kindes in Anspruch zu nehmen (VGH BW, Beschl. v. 23. Juli 2018 - 12 S 1365/18 -, juris Rn. 15; vgl. Struck, in: Münder/Wiesner/Meysen, Kinder- und Jugendhilferecht, 2. Aufl. 2011, Kapitel 7.4 Unterhaltsvorschussgesetz, Rn. 7; Conradis, in: Unterhaltsvorschussgesetz, 2. Aufl. 2013, § 1 Rn. 29).15 Auch die Meinung, dass eine Verletzung der Mitwirkungspflicht im Unterhaltsvorschussverfahren seit der Änderung des § 5 Abs. 3 SGB II zum 1. Januar 2017 gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht mehr zu einem Leistungsausschluss nach dem SGB II führt (VGH BW a. a. O.; SG Duisburg, Beschl. v. 12. Februar 2019 - S 49 AS 5042/18 ER -, juris Rn. 55; Groth/Siebel-Huffmann, NJW 2016, 3404; Burkiczak a. a. O. Rn. 5), steht dem nicht entgegen.
  • VG Freiburg, 06.04.2020 - 4 K 345/20

    Rechtsschutz bei der Einstellung von Unterhaltsvorschussleistungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
    13 Gegen das Vorliegen eines Anordnungsgrunds spricht auch nicht ein möglicher Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (so wohl die allgemeine Meinung, wobei die Problematik im Bereich existenzsichernder Leistungsgewährung in der Rechtsprechung nicht aufgeworfen wird: VG Ansbach, Beschl. v. 20. März 2006 - AN 14 E 06.00798 -, juris Rn. 18; VG Freiburg, Beschl. v. 6. April 2020 - 4 K 345/20 -, juris Rn. 41; OVG LSA, Beschl. v. 2. November 2016 - 3 M 185/06 -, juris Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 2006, BayVBl. 2006, 677 und Beschl. v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361).
  • OVG Sachsen, 16.03.2011 - 5 D 181/10

    Anspruch eines minderjährigen unverheirateten Kindes gegenüber den Eltern auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
    Es ist keine offensichtliche Verletzung der Mitwirkungspflicht der Antragstellerin erkennbar, so dass ihr Unterhaltsvorschuss nicht nach § 1 Abs. 3 UhVorschG zu versagen ist.18 2.1 Die Antragstellerin kann den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen für ihr Kind als Mutter gerichtlich im eigenen Namen geltend machen (SächsOVG, Beschl. v. 16. März 2011 - 5 D 181/10 -, juris Rn. 8, und Beschl. v. 5. November 2015 - 5 D 44/15 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 22.06.2010 - 5 D 33/10

    Unterhaltsvorschussleistungen, fehlende Mitwirkung, rückwirkend

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
    Diese Mitwirkungspflicht trifft die Mutter des Kindes im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2010 - 5 D 33/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1993 - 8 A 3347/91

    Weigerung zur Auskunftserteilung; Mitteilung des erforderlichen Wissens;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
    Eine Weigerung der Kindsmutter, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist gegeben, wenn sie es ablehnt, bei ihr vorhandenes, zur Durchführung des Gesetzes als Entscheidungsgrundlage erforderliches Wissen der zuständigen Stelle auf deren Anforderung hin mitzuteilen, wenn sie es also an der Bereitschaft fehlen lässt, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihr Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindsvaters nach ihren Kräften beizutragen, indem sie etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindsvaters hätten führen können (VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 35; OVG NRW, Urt. v. 29.Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, juris Rn. 31 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - 12 A 1945/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Mitwirkungspflichten der Mutter bzgl.

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
    Ihrer Mitwirkungspflicht aus § 1 Abs. 3 UhVorschG kommt eine Kindsmutter aber auch dann nicht nach, wenn sie die Umstände der Zeugung des Kinds detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, so dass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass der Vortrag der Kindsmutter, zu der Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist (VGH BW a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 9. Juni 2017 - 12 A 1945/16 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 12 S 1365/18

    Rechtsweg bei Kürzung von Existenzsicherungsleistungen im Zusammenhang mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte sind daher auch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vorrangig zur Sicherung des Existenzminimums des unterhaltsberechtigten Kindes in Anspruch zu nehmen (VGH BW, Beschl. v. 23. Juli 2018 - 12 S 1365/18 -, juris Rn. 15; vgl. Struck, in: Münder/Wiesner/Meysen, Kinder- und Jugendhilferecht, 2. Aufl. 2011, Kapitel 7.4 Unterhaltsvorschussgesetz, Rn. 7; Conradis, in: Unterhaltsvorschussgesetz, 2. Aufl. 2013, § 1 Rn. 29).15 Auch die Meinung, dass eine Verletzung der Mitwirkungspflicht im Unterhaltsvorschussverfahren seit der Änderung des § 5 Abs. 3 SGB II zum 1. Januar 2017 gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht mehr zu einem Leistungsausschluss nach dem SGB II führt (VGH BW a. a. O.; SG Duisburg, Beschl. v. 12. Februar 2019 - S 49 AS 5042/18 ER -, juris Rn. 55; Groth/Siebel-Huffmann, NJW 2016, 3404; Burkiczak a. a. O. Rn. 5), steht dem nicht entgegen.
  • BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 38/20 B

    Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II aufgrund einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2006 - 3 M 185/06

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

  • OVG Sachsen, 05.11.2015 - 5 D 44/15

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Unterhaltsvorschuss; Mitwirkung

  • VG Ansbach, 20.03.2006 - AN 14 E 06.00798
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 12 S 1330/20

    Zu der Frage, ob die Bewilligung von Leistungen nach dem

    Bei Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz geht es, wie aufgezeigt, nicht - wie bei der Grundsicherung - allein um eine Existenzsicherung, d.h. um eine Sicherstellung des Lebensunterhalts im Bedarfsfall (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 28.10.2020 - 3 D 42/20 -, juris Rn. 13 f.), sondern weitergehend darum, das Armutsrisiko zu verringern und Alleinerziehende und ihre Kinder in einer besonders belastenden Situation finanziell sowie durch die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil zu unterstützen (vgl. zur Doppelnatur der Unterhaltsleistung Grube, UVG, 2. Aufl. 2020, Einleitung Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde bzgl.

    Das notwendige Existenzminimum ist vielmehr stets aktuell zu sichern (vgl. OVG Bautzen, B.v. 28.10.2020 - 3 D 42/20 - BeckRS 2020, 29323 Rn. 12.ff.).
  • VG Hamburg, 05.01.2023 - 13 K 2619/21

    Zur Mitwirkungsobliegenheit der Mutter gemäß § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz

    Ihrer Mitwirkungsobliegenheit genügt die Kindesmutter aber zumindest dann nicht, wenn sie die Umstände der Zeugung des Kindes detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, sodass sich ihr Vortrag, zur Identität des Kindesvaters keine weiteren Angaben machen zu können, insgesamt als unglaubhaft darstellt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 17.10.2018, 12 S 773/18, juris Rn. 35; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.10.2020, 3 D 42/20, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 12.7.2022, 2 LA 362/21, juris Rn. 17; VG Hamburg, Urt. v. 14.6.2022, 13 K 3392/20, n.v.).
  • VG Minden, 14.04.2021 - 6 K 2395/20
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2019 - 12 C 18.1893 -, juris Rn. 29, m. w. H. u. a. auf VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 35; OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 12 A 1945/16 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2019 - 12 E 904/18 -, juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 3 D 42/20 -, juris Rn. 19; VG Köln, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 26 K 6135/18 -, juris Rn. 58, jeweils m. w. N., s. a. Knittel, JAmt 2019, 183 (189).
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